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   LG Detmold, 05.11.2008 - 10 S 54/08   

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https://dejure.org/2008,21753
LG Detmold, 05.11.2008 - 10 S 54/08 (https://dejure.org/2008,21753)
LG Detmold, Entscheidung vom 05.11.2008 - 10 S 54/08 (https://dejure.org/2008,21753)
LG Detmold, Entscheidung vom 05. November 2008 - 10 S 54/08 (https://dejure.org/2008,21753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach dem Unfallersatztarif

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung ersatzfähiger Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Vorliegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht

  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten - Anwendung der Schwacke-Liste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Detmold, 05.11.2008 - 10 S 54/08
    Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung kann der Geschädigte vom Schädiger den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH NJW 2008, 2910).

    Der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge (BGH NJW 2008, 2910 ff sowie 1519ff; BGH NJW 2007, 1449 jeweils m.w.N.) kann unfallbedingtem Mehraufwand im Rahmen der Schadensberechnung nach § 287 BGB durch einen pauschalen Aufschlag auf den ortsüblichen Normaltarif Rechnung getragen werden, ohne dass die Kalkulation des Mietwagenunternehmens im Einzelnen offengelegt und nachvollzogen werden muss.

    Die Kammer schließt sich der jüngsten Rechtsprechung des BGH (in NJW 2008, S. 2910) an, wonach ein Aufschlag von 15 % auf den nach Schwacke - Mietpreisspiegel ermittelten Normaltarif für die unfallspezifischen Zusatzleistungen im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 BGB angemessen und nicht zu beanstanden ist.

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Detmold, 05.11.2008 - 10 S 54/08
    Der BGH hat die Eignung des Schwacke - Mietpreisspiegels 2003 als Grundlage für die Schadensschätzung grundsätzlich bejaht (vgl. NJW 2007, 1449) und hat in einer seiner letzten Entscheidungen (vgl. NJW 2008, S. 1519 ff.) im Hinblick auf den Schwacke - Mietpreisspiegel 2006 ausgeführt, dass dessen generelle Eignung als Schätzgrundlage nur dann zu überprüfen sei, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt werde, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken.

    Maßgeblich ist insofern nicht das Preisniveau am Wohnort des Geschädigten, sondern das Preisniveau an dem Ort, an dem das Fahrzeug angemietet und übernommen wurde (BGH NJW 2008, 1519 ff).

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Detmold, 05.11.2008 - 10 S 54/08
    Der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge (BGH NJW 2008, 2910 ff sowie 1519ff; BGH NJW 2007, 1449 jeweils m.w.N.) kann unfallbedingtem Mehraufwand im Rahmen der Schadensberechnung nach § 287 BGB durch einen pauschalen Aufschlag auf den ortsüblichen Normaltarif Rechnung getragen werden, ohne dass die Kalkulation des Mietwagenunternehmens im Einzelnen offengelegt und nachvollzogen werden muss.

    Der BGH hat die Eignung des Schwacke - Mietpreisspiegels 2003 als Grundlage für die Schadensschätzung grundsätzlich bejaht (vgl. NJW 2007, 1449) und hat in einer seiner letzten Entscheidungen (vgl. NJW 2008, S. 1519 ff.) im Hinblick auf den Schwacke - Mietpreisspiegel 2006 ausgeführt, dass dessen generelle Eignung als Schätzgrundlage nur dann zu überprüfen sei, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt werde, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken.

  • LG Fulda, 19.06.2009 - 1 S 15/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Schätzgrundlage bei einem Ersatz

    Dass andere Gerichte zu einer abweichenden Einschätzung gelangen (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.03.2008, Az. 1 U 17/08; LG Landshut, Urteil vom 24.11.2008, Az. 13 S 1261/08; LG Detmold, Urteil vom 05.11.2008, Az. 10 S 54/08; jeweils zitiert nach "JURIS"), steht dem nicht entgegen.
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